Die Fünf Säulen des Islam

Unter den fünf Säulen des Islam versteht man die wichtigen Praktiken der islamischen Religion, die für Religionsmündige einen verpflichtenden Charakter haben.

1. Das Glaubensbekenntnis (Schahada)

Das islamische Glaubensbekenntnis (Schahada) lautet:

أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلٰهَ إِلَّا الله وَ أَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَ رَسُولُهُ

„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammed sein Diener und Gesandter ist." 

Jeder Mensch, der aus freiem Willen die Schahada verinnerlicht und vor mindestens zwei Zeugen ausspricht, gilt als Muslim/Muslima. Einen besonderen Initiationsritus in den Islam gibt es nicht.

2. Das rituelle Gebet (Salah)

Das rituelle Gebet (Salah) folgt einem bestimmten Ablauf und körperlichen Haltungen (Stehen, Verbeugen, Niederwerfen usw.) und unterscheidet sich gänzlich von einem Bittgebet (Dua). Es ist für muslimische Männer und Frauen mit der religiösen Reife zu unterschiedlichen Gebetszeiten (morgens, mittags, nachmittags, abends und nachts) fünfmal täglich vorgeschrieben. Die Gebetszeiten richten sich im Allgemeinen nach der Stellung der Sonne und werden heutzutage astronomisch berechnet.  Beim rituellen Gebet wenden sich alle Muslime auf der Welt in Richtung der Ka’ba in Mekka. Das rituelle Gebet erfordert eine vorangehende rituelle Waschung (wudu, abdest).

3. Die religiöse Sozialabgabe (Zakat)

Die vierte Säule des Islam ist die Zekat. Muslime sollen von ihrem potentiell gewinnbringenden Vermögen jährlich 2,5 Prozent an Arme, Bedürftige und weitere Zekatempfänger wie z.B. „Verschuldete“ spenden. Unter Vermögen fällt Geld, Immobilien, Aktien usw. und definiert sich als Hab und Gut, das über den Grundbedarf hinausgeht.

4. Das Fasten im Monat Ramadan (Sawm)

Fasten im Monat Ramadan gehört zu den fünf Pflichten eines jeden Muslims. Fasten im islamischen Sinne bedeutet sich täglich von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang von Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr fernzuhalten. Beim Fasten gibt es auch Ausnahmeregelungen für Kranke, Reisende, Schwangere, stillende Mütter und alte Menschen. Das Fasten soll sowohl der körperlichen als auch der geistlichen Läuterung dienen. Die Fastenzeit wird mit dem Ramadanfest (Idu'l-Fitr) abgeschlossen.

5. Die Pilgerfahrt (Hadsch)

Hadsch, die Pilgerfahrt in die heiligen Stätten des Islam Mekka und Medina ist einer der bedeutendsten Höhepunkte im Leben der Muslime. Diese einmalige Pflicht besteht für jeden Muslim und Muslima, die sich finanziell und gesundheitlich den Hadsch leisten können. Der muslimische Pilger wird Hadschi bezeichnet. Die wichtigsten Rituale bei dieser Pilgerfahrt sind das Eintreten in Ihram (Weihezustand durch Anlegen von zwei Tüchern bei Männern, normale Kleidung bei Frauen), Tawaf (Umrundung) der Ka‘ba, Laufen (Sa‘y) zwischen den Hügeln Safa und Marwa, Waqfa (Aufenthalt) bei Arafat, Steinigung der drei Säulen, die den Teufel symbolisieren, die Rasur bzw. Kürzen der Kopfhaare.

Die Ka‘ba wurde von Ibrahim (a.s.) und seinem Sohn Ismail (a.s.) als Gotteshaus (Baitullah) errichtet. Die Steingemäuer sind mit einem schwarzen Tuch mit goldenem Schriftzug aus koranischen Versen bedeckt. An der südöstlichen Ecke befindet sich der Hadschar al-aswad, der „Schwarze Stein“ paradiesischen Ursprungs. Kaaba bedeutet wörtlich Kubus und bildet als wichtigstes Heiligtum des Islam den Gebetsmittelpunkt der Muslime auf der ganzen Welt.

Der Hadsch findet im zwölften Monat (Dhulhiddscha) des Hidschra-Kalenders statt und wird mit dem Opferfest (Idu'l-Adha) am zehnten Tag der Dhulhiddscha abgeschlossen.

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